
Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Einschluss der Fahrerlaubnisklasse C1
Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Theoretische Ausbildung
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse B | Bei Vorbesitz von Klasse C1 oder D1 | Bei Vorbesitz von Klasse D |
|---|---|---|---|
| Grundunterricht | 6 | 6 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 10 | 4 | 2 |
| Gesamt | 16 | 10 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung
| Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz Klasse B | Vorbesitz Klasse C1 |
|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen | 2 | 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 |
| Gesamt | 10 | 5 |