Führerscheine

LKW-Führerschein

Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Einschluss der Fahrerlaubnisklasse C1

Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des TheorieunterrichtsBei Vorbesitz von Klasse BBei Vorbesitz von Klasse C1 oder D1Bei Vorbesitz von Klasse D
Grundunterricht666
Klassenspezifischer Unterricht1042
Gesamt16108

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der SonderfahrtenVorbesitz Klasse BVorbesitz Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen21
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31
Gesamt105