Mit der Führerscheinklasse A1 darfst du:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg und..
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW führen.
Zudem berechtigt die Klasse A1 auch zum Führen von:
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Vekehr gekommen sind
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Die Führerscheinklasse A1 schließt die Führerscheinklasse AM mit ein.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung | ||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz | Mit Vorbesitz |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung | |
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Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |